Alle Angeklagten sitzen während der Nürnberger Prozesse in Deutschland auf der Anklagebank. Hermann Göring steht auf und beginnt, eine Erklärung vor Gericht zu verlesen. Richter Lawrence unterbricht ihn und erklärt, dass die Angeklagten keine Erklärungen verlesen dürfen, sondern sich schuldig oder nicht schuldig bekennen müssen. Göring, Hess, Joachim von Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Julius Streicher, Walter Funk, Hjalmar Schacht, Franz von Papan, Konstantin Neurath und Hans Fritche bekennen sich nacheinander nicht schuldig. Göring erhebt sich erneut, um eine Erklärung abzugeben, wird aber vom Gericht daran gehindert. (Zeitraum des Zweiten Weltkriegs)
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