US-Generalstaatsanwalt Robert H. Jackson setzt seine Rede über die Kriminalität von Organisationen am Tag 70 der Nürnberger Prozesse fort. Robert H. Jackson spricht vor dem Gericht des Nürnberger Justizpalastes (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Der Sekretär macht Notizen neben ihm. Andere Gäste hören seine Rede von ihren Sitzen hinter ihm. Jackson zählt die verschiedenen Gesetze des Deutschen Strafgesetzbuches (1871) auf, die Geheimvereine und staatliche Vereine verbieten. Jackson zitiert auch Gesetze der Weimarer Republik wie das Gesetz gegen paramilitärische Gruppen vom 22. März 1921 und das Gesetz gegen Organisationen vom Juli 1922, das die Verfassung der Deutschen republik stürzen sollte.
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