US-Generalstaatsanwalt Robert H. Jackson setzt seine Rede über die Kriminalität von Organisationen am Tag 70 der Nürnberger Prozesse fort. Robert H. Jackson spricht vor dem Gericht des Nürnberger Justizpalastes (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Weibliche Mitarbeiter machen neben ihm Notizen. Ein Mann mit Kopfhörern liest Dokumente oder hört Jacksons Rede zu. Die Kamera schwenkt zu den beiden Richtern, Francis Biddle und John J. Parker, und hört Jackson zu. Der französische Richter Henri Donnedieu de Vabres ist kurz neben Parker zu sehen. Kamerawechsel zu Nazi-Angeklagten wie Hermann Göring sitzen im Gefangenenlager. Jackson entfaltet ein Blatt Papier, während er mit dem Tribunal spricht. Jackson betont den freiwilligen Charakter der Nazi-Mitgliedschaft, die strafrechtliche Verantwortung liegt bei den Führern der Nazi-Partei, nicht bei den Mitgliedern. „Wir erheben keine Anklage gegen diejenigen, die die Nazi-Partei unterstützten, obwohl einige Aspekte des Entnazifizierungsprogramms die Anhänger eingeschlossen sind“, sagte er.
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