Die nichtjüdische polnische Auschwitz-Gefangene Severina Schmaglevskaja teilt ihre Zeugenaussage während der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine russische Dolmetscherin übersetzt ihre Aussage aus dem Polnischen an das Gericht im Justizpalast Nürnberg (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Der russische Staatsanwalt L.N. Smirnow rief die Gefangene aus Auschwitz an, um auszusagen. Richter machen Notizen auf ihrer Bank. Richter, Gerichtsstenographen und andere Mitarbeiter hören sich die Aussage an. Schmaglevskaja sagt über die Behandlung von Frauen und Babys in Auschwitz aus. Der Zeuge war auch im polnischen Untergrund aktiv.
US-Generalstaatsanwalt Robert H. Jackson setzt seine Rede über die Kriminalität von Organisationen am Tag 70 der Nürnberger Prozesse fort. Robert H. Jackson spricht vor dem Gericht des Nürnberger Justizpalastes (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Der Sekretär macht Notizen neben ihm. Andere Gäste hören seine Rede von ihren Sitzen hinter ihm. Jackson zählt die verschiedenen Gesetze des Deutschen Strafgesetzbuches (1871) auf, die Geheimvereine und staatliche Vereine verbieten. Jackson zitiert auch Gesetze der Weimarer Republik wie das Gesetz gegen paramilitärische Gruppen vom 22. März 1921 und das Gesetz gegen Organisationen vom Juli 1922, das die Verfassung der Deutschen republik stürzen sollte.
US-Generalstaatsanwalt Robert H. Jackson setzt seine Rede über die Kriminalität von Organisationen am Tag 70 der Nürnberger Prozesse fort. Robert H. Jackson spricht vor dem Gericht des Nürnberger Justizpalastes (Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg). Weibliche Mitarbeiter machen neben ihm Notizen. Ein Mann mit Kopfhörern liest Dokumente oder hört Jacksons Rede zu. Die Kamera schwenkt zu den beiden Richtern, Francis Biddle und John J. Parker, und hört Jackson zu. Der französische Richter Henri Donnedieu de Vabres ist kurz neben Parker zu sehen. Kamerawechsel zu Nazi-Angeklagten wie Hermann Göring sitzen im Gefangenenlager. Jackson entfaltet ein Blatt Papier, während er mit dem Tribunal spricht. Jackson betont den freiwilligen Charakter der Nazi-Mitgliedschaft, die strafrechtliche Verantwortung liegt bei den Führern der Nazi-Partei, nicht bei den Mitgliedern. „Wir erheben keine Anklage gegen diejenigen, die die Nazi-Partei unterstützten, obwohl einige Aspekte des Entnazifizierungsprogramms die Anhänger eingeschlossen sind“, sagte er.